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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 663 mal aufgerufen
 Rechtsprechungen
Nico Offline



Beiträge: 10
Punkte: 14

04.11.2017 18:39
Rechtsanspruch auf Krippenplatz Antworten

Ursprünglich vorgesehen, ab August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für jedes Kind.
Nun- ist dieser Rechtsanspruch in Gefahr und soll "aufgeweicht werden". Eine Forderung kommunaler Spitzenverbände.
Sie hatten in den alten Bundesländern einige Jahre Zeit der Vorbereitung. Die Zeit ist ungenutzt verstrichen. Dafür vorgesehene Finanzmittel zum stopfen anderer Finanzlöcher oder für Prestigeobjekte verbraten.
Jetzt gäbe es kein Personal- der Markt sei leergefegt.
Dabei war genug Zeit Personal auszubilden.
In den Ostländern steht dieses Problem nicht so krass an. Denn sie profitieren immer noch vom gut ausgebauten Kita-Netz der DDR.

Jetzt kam auch ein Kuriosum. Die Eltern mit arbeitsnahem Kita-Platz an anderem Ort wie der Wohnort werden ihren Kita-Platz verlieren.
Denn angeblich gilt dieser Rechtsanspruch nur für die Kommune des Wohnortes. Damit kündigen die Kitas dann ihre "ortsfremden" Nutzer um die Plätze den örtlichen Bewohnern anbieten zu können.
auch wenn jetzt wieder der Aufschrei kommt. Aber ich muß sagen: Daran zu sehen das dieses Gesetzt von Wessis gemacht wurde.

Ulrich Offline



Beiträge: 40
Punkte: 48

04.11.2017 18:42
#2 RE: Rechtsanspruch auf Krippenplatz Antworten

Macht Sinn ... in München Arbeit und keinen Krippenplatz - in der Lausitz einen Krippenplatz und keine Arbeit

Arno Offline



Beiträge: 85
Punkte: 109

04.11.2017 18:43
#3 RE: Rechtsanspruch auf Krippenplatz Antworten

vielleicht gib´s in München auch keine Arbeit und keinen Krippenplatz, dann haste alles beieinander!

Ben ( gelöscht )
Beiträge:

04.11.2017 18:43
#4 RE: Rechtsanspruch auf Krippenplatz Antworten

Ich denke mal, Arbeit gibt es in München ausreichend. Natürlich keine Krippenplätze. Das gilt in Bayern als unanständig, sein Kind fort zu geben.
Außerdem, wenn Du in München Deine Miete gezahlt hast, ist eh kein Geld für ein Krippenplatz mehr übrig. Was soll´s also ...

Gordon Offline



Beiträge: 20
Punkte: 24

04.11.2017 18:44
#5 RE: Rechtsanspruch auf Krippenplatz Antworten

Und gebratene Tauben fliegen durch die Luft die sie dann zusammen mit den Kindern vom goldenen Tellerchen isst ...

German Offline



Beiträge: 18
Punkte: 34

04.11.2017 18:47
#6 RE: Rechtsanspruch auf Krippenplatz Antworten

Ironisch hatte ich es echt gemeint - bzw. die Fortsetzung des modernen Märchens damit geschrieben.
Zur damaligen Zeit mag das in der BRD auch noch üblich gewesen sein, das Frau zu Hause war. Das was der Mann nach Hause brachte langte halt zum Leben. Heute kann es sich ein Normalverdiener eigentlich nicht mehr leisten.
Wenn ich mich dann Umschaue ist die Problematik Krippenplatz hier auch nicht einfach. Allein schon dadurch das viele Einrichtungen kirchlich betrieben sind. Zu einem sparen diese auch und dadurch werden natürlich die Kirchensteuerzahlenden bevorzugt versorgt. Da gibt es dann auch schon Punktelisten wer im Kirchenbereich geheiratet hat, das Kind taufen lassen hat etc.

Natürlich hat man im TV auch eine Menge Blödsinn erzählt bzw. das so dargestellt wie man es sich wünschte. Den Gegensatz brachte uns dann Karl Eduard in seiner Richtung.

Und auf der anderen Seite ist der Staat doch über jede Mutter froh welche lange zu Hause bleibt. Macht einen benötigten Platz für das Kind weniger und einer weniger der eine Arbeit möchte. Schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe.

Heiko Offline



Beiträge: 59
Punkte: 91

04.11.2017 18:48
#7 RE: Rechtsanspruch auf Krippenplatz Antworten

Eine Familie, ich glaube aus Bayern, bekam diesen Krippenplatz nicht und meinte den Rechtsanspruch bei Gericht geltend zu machen. In Form des Schadenersatz für Wegfall von Arbeitszeit = Minderverdienst und Kosten für die Tagesmutter.
Durch alle Instanzen ging das Verfahren verloren. Richter sind der Meinung, dass dieser "Rechtsanspruch" vom Gesetzgeber so nun auch wieder nicht gemeint war und der Familie die Teilzeit und die Tagesmutter zuzumuten ist.
Damit ist der Rechtsanspruch nicht einmal mehr das Papier wert auf dem das Gesetz gedruckt ist.

Aber laß mal irgendeinem Asylanten Bedarf auf Krippenplatz haben. Wird sofort umgesetzt. Wetten ?

Katjes ( gelöscht )
Beiträge:

04.11.2017 18:49
#8 RE: Rechtsanspruch auf Krippenplatz Antworten

Anders kommen die Westelbischen ja auch nicht über die Runden. Denn sie machen auch keine Anstrengungen zur Verbesserung der Krippensituation.
Dort hatte das Leben auch ohne ausreichende Kinderkrippenplätze überaus gut funktioniert.
Hier bei uns sind alle Bürger zufrieden mit der Situation. Äh, fast alle. Denn außer den zugezogenen Ossis. Sie wollen unbedingt ihr Kind abgeben.

Brettschneider Offline



Beiträge: 14
Punkte: 14

04.11.2017 18:50
#9 RE: Rechtsanspruch auf Krippenplatz Antworten

Das sind so immer politische Geplänkel zu Wahlen. Erst kommt ein Belabern mittels Rechtsanspruch - dann kommt die Wahl - und dann war alles so auch wieder nicht gemeint. Gewählt ist gewählt- wie Schröder so hinterher formulierte.

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