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Dieses Thema hat 8 Antworten
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Beiträge: 24
Punkte: 52

08.12.2021 15:31
Im historischen Kontext Antworten

Deutschland und das Völkerrecht
Deutschland hat immer wieder das Völkerrecht missachtet, wenn es um seine Interessen und seine Grenzen geht. Das zeigt der Völkerrechtler Gregor Schirmer in seinem aktuellen Buch über „Deutsche Grenzen und Territorien von 1815 bis 1990“. Zudem macht er auf ein erstaunliches Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1973 aufmerksam.
„Immer wenn das Völkerrecht den deutschen Interessen entgegenstand, hat Deutschland sich über das Völkerrecht hinweggesetzt“, erklärte Schirmer.
Die Veränderungen der Grenzen Deutschlands seit 1815 werfen aus seiner Sicht ein „deutliches Licht auf den Charakter des deutschen Imperialismus und seiner Vorläufer“. „Es ist eine Geschichte ständiger Änderungen der deutschen Grenzen auf aggressive Art und Weise. Es ist aber auch eine Geschichte dessen, dass Deutschland mit seinen Aggressionen nicht immer durchkam, sondern sehr deutliche Änderungen seiner Grenzen hinnehmen musste.“

In dem kürzlich im Verlag am Park erschienenen Buch erinnert er unter anderem an ein weiter gültiges, aber allgemein unbekanntes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1973. Am 31. Juli 1973 urteilte das Karlsruher Gericht zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR: „Das Grundgesetz […] geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist. … Das Deutsche Reich existiert fort. […] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“

Insoweit sind auch jene Personen keine Spinner - wie von hiesiger Politik immer wieder medial behauptet- die die Existenz des fortbestehenden Deutschen Reiches propagieren und jetzige deutsche Behörden nicht anerkennen. Sie stehen alle auf dem Boden des Urteils Bundesverfassungsgericht.

Keine gleichberechtigte Wiedervereinigung 1990
Das beruhte laut Schirmer auf der Annahme, „dass das Deutsche Reich alles überlebt hat, was seit seiner Gründung geschehen ist, den 1. Weltkrieg, die Weimarer Republik, den faschistischen Staat und dann die Gründung der beiden deutschen Staaten“. Das sei der Ausgangspunkt für alles gewesen, was später geschah, und warum sich die Bundesrepublik seit ihrer Gründung als einziger deutscher Staat darstellte. Die DDR sei für die BRD bis zuletzt „kein souveräner Staat, sondern ein von Russland zeitweilig okkupiertes Land, ein anderer Teil Deutschlands“ gewesen, hob der Völkerrechtler hervor. Entsprechend sei Artikel 23 des Grundgesetzes formuliert worden, wonach dieses „in anderen Teilen Deutschlands … nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“ sei. Es sei bis heute die Grundlage dafür, „dass die Einheit Deutschlands nicht hergestellt worden ist durch eine gleichberechtigte Vereinigung, durch eine gleichberechtigte Entscheidung beider deutscher Staaten, sondern als ein Anschluss an einen Teil Deutschlands.“

Erstaunlich wirkt: Die Bundesregierung hält bis heute an dieser Rechtsauffassung fest, wie Antworten von ihr auf Anfragen der Linksfraktion im Bundestag aus den Jahren 2013 und 2015 zeigen. Am 7. Februar 2013 antwortete die Regierung, dass die von Karlsruhe 1973 gemachte Feststellung „stets die Auffassung der Bundesregierung“ gewesen sei. Zwei Jahre später wurde in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 der Hinweis auf das Urteil aus Karlsruhe von 1973 erneut wiederholt. Völkerrechtler Schirmer widersprach im Interview dieser anachronistisch wirkenden Regierungssicht deutlich. Aus Sicht der siegreichen Antihitler-Koalition habe es sich bei dem Sieg über das faschistische Deutschland und dessen Kapitulation um eine „Debellatio“ gehandelt. Damit wird im Völkerrecht der vollständige Sieg über einen gegnerischen Staat mit dem Willen, seine staatliche Existenz auszulöschen, beschrieben, „das heißt eine Vernichtung des Aggressors als Staat und Völkerrechtssubjekt“.

Das sei mit dem 8. Mai 1945 geschehen, so Schirmer. „Die alliierten Mächte hatten die Staatsgewalt in Deutschland übernommen, und zwar nicht nur die zentrale, sondern die Staatsgewalt bis in jedes Dorf“, erinnerte er und fügte hinzu: „Ich hab das ja selber erlebt“. „Das war eine Folge der Aggression Hitlerdeutschlands, das war sozusagen die Quittung für eine Völkerrechtsverletzung ungeheuren Ausmaßes, wie sie bis dahin in der Welt noch nicht geschehen war.“ Die bis heute beibehaltene Position der Bundesregierung sei ein Beleg dafür, dass die Bundesrepublik „ein Ergebnis des Zweiten Weltkrieges nicht anerkennen“ wollte, auch nicht das Potsdamer Abkommen. Das solle bis heute weiter gelten, womit „die Kontinuität des Deutschen Reiches fortgesetzt worden ist – und das war eine imperialistische Kontinuität“, stellte der Völkerrechtler klar. Er wies daraufhin, dass die Position der Regierung sich mit jener der „Reichsbürger“ an diesem Punkt treffe: „Die Bundesregierung bestätigt sozusagen den Ausgangspunkt, den die ‚Reichsbürger‘ auch haben. Der Unterschied beginnt da, wo die ‚Reichsbürger‘ sagen: ‚Aber die Bundesrepublik existiert eigentlich gar nicht.‘“

Russland hat Krim nicht annektiert
Gerade deutsche Politiker werfen gegenwärtig bevorzugt anderen Staaten vor, das Völkerrecht zu brechen, so zum Beispiel Russland. Damit wird unter anderem die Politik Berlins seit 2014 begründet, so durch die wiederholte Rede von der angeblichen „Annexion der Krim“. Das ist aus Sicht des Völkerrechtlers falsch: „Dass es keine Annexion war, geht schon daraus hervor, dass es ein Vorgang war, der ohne Gewaltanwendung sich vollzog, ohne Anwendung militärischer Gewalt Russlands.“ Der Begriff treffe nur zu, wenn es sich um eine mit Gewalt durchgesetzte Übernahme eines Territoriums handelt. Schirmer erläuterte aus völkerrechtlicher Sicht: „Es gibt nicht nur das Prinzip der territorialen Unversehrtheit der Staaten, sondern es gibt auch ein völkerrechtliches Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Beide völkerrechtliche Prinzipien müssen eingehalten werden.“ Im Konfliktfall müsse sich für eines dieser Prinzipien entschieden werden. Und: „Russland hatte viele Gründe, sich für das Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker zu entscheiden.“ Dazu gehöre, dass die Krim 1954 durch eine Willkürentscheidung des damaligen sowjetischen Partei- und Regierungschefs Nikita Chruschtschow an die Ukraine überging. Außerdem habe sich im März 2014 die Mehrheit der Krim-Bevölkerung
„eindeutig für die Wiedervereinigung mit Russland“ entschieden. „Es war eine Durchsetzung des Prinzips des Selbstbestimmungsrechts der Völker“, betonte Schirmer.

Das Buch ist eine „völkerrechtlich-politologische Inventur“ von 1815 bis 1990. Seinen Blick auf die Gegenwart und den Ausblick in die Zukunft beschrieb der Autor so: „Was Deutschland betrifft, habe ich in meinem Buch gezeigt, dass wir wachsam sein müssen. Es gibt immer noch den Standpunkt bei ernsthaften Völkerrechtlern, dass die Grenzfrage im Osten im Grunde genommen ein aggressiver Akt der Sowjetunion und Polens war, der von Deutschland nur um des lieben Friedens willen akzeptiert wird. Wir werden es nicht gewaltsam ändern, ist der Standpunkt.“ Es sei aber noch nicht vom Tisch der deutschen Politik, es irgendwie ändern zu können, warnte Schirmer. Die dazu abgeschlossen Verträge wie der Zwei-plus-Vier-Vertrag und der polnisch-deutsche Grenzvertrag seien nicht vollkommen eindeutig. „Sie sprechen zwar davon, dass diese Grenzen endgültig seien, aber die Rechtsgrundlage dieser Endgültigkeit, die bleibt offen. Die Rechtsgrundlage ist die Aggressionshandlung des Deutschen Reiches gegen die Sowjetunion und gegen Polen und gegen andere Staaten. Das akzeptiert die offizielle Bundesrepublik keineswegs.“
Tilo Gräser

Das Buch ist 2017 erschienen und bringt Licht ins Dunkel deutscher Regierungslügen.

Gostbuster Offline




Beiträge: 7
Punkte: 15

08.12.2021 15:38
#2 RE: Im historischen Kontext Antworten

Deutschland will Kulturgüter zurück
Die deutsche Regierung hat vor, sich weiter für die Rückgabe kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter durch Russland einzusetzen. Dies meldet die Deutsche Botschaft in Moskau unter Berufung auf die Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Der russische Kunsthistoriker und Ex-Kulturminister Michail Schwydkoj sieht das als problematisch.

„Seit Ende des Zweiten Weltkrieges werden sowohl in der Russischen Föderation als auch in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Kulturgüter, darunter Kunstgegenstände, Bücher und Archivalien, vermisst“, heißt es im offiziellen Text, den die Botschaft an Sputnik übermittelte. Die deutsche Bundesregierung sei weiterhin bestrebt, zur Frage der Kulturgüterrückführung eine einvernehmliche Lösung mit der Russischen Föderation zu erreichen und würde das Thema auch in Zukunft in die gemeinsamen Gespräche mit Vertretern der russischen Regierung einbringen, so das Bundeskulturministerium.

Die Bundesregierung verwies darauf, seit Ende des 19. Jahrhunderts für die gefestigte allgemeine Überzeugung zu stehen, dass Kulturgüter von nationaler Identität wegen ihrer herausragenden Bedeutung nicht als Kompensation für eigene Kriegsverluste dienen dürften.

Moskau beabsichtige nicht, dieses Thema zu diskutieren, bis sich der politische Dialog mit Berlin normalisiere.

Als Rechtsnachfolger des alten Deutschen Reiches:
Ist doch komisch. Den Juden wird jeder Cent erstattet plus entgangener Gewinn und selbst Immobilien die seinerzeit real verkauft wurden erhalten sie zu kostenfrei zurück.
Auf der anderen Seite wird aber nicht anerkannt das Deutschland gerade gegenüber Russland eine gleichgroße Schuld trägt. Sonst würde dieses Rückgabeverlangen erst garnicht aufkommen.

Jupp Offline




Beiträge: 29
Punkte: 33

20.06.2022 15:08
#3 RE: Im historischen Kontext Antworten

Staatsanwaltschaft München beschlagnahmt drei Wohnungen von Russen

Zur Durchsetzung der Sanktionen wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die Staatsanwaltschaft München I drei Wohnungen und ein Bankkonto von Russen beschlagnahmt. "Es handelt sich nach derzeitigem Kenntnisstand bundesweit um den ersten Fall, bei dem nicht nur Vermögenswerte aufgrund der Sanktionen 'eingefroren', sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden", teilte Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Montag in München mit. Die Wohnungen befinden sich den Angaben zufolge in München, auf dem Konto gingen derzeit monatliche Mietzahlungen von rund 3.500 Euro ein.

Die Beschlagnahmung sei nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft möglich, da der Beschuldigte Mitglied der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation sei. Beschuldigt werde auch seine Ehefrau mit gemeldetem Wohnsitz in München.

Der Abgeordnete stehe seit dem 23. Februar auf der Liste der sanktionierten Personen. Er habe damals im russischen Parlament für eine Entschließung gestimmt, die den russischen Präsidenten Wladimir Putin aufforderte, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine, die selbst ernannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk, als unabhängige Staaten anzuerkennen. (dpa)

PS: Wann werden die Vermögenswerte von einstigen Bundestagsmitgliedern und Bundesministern für die Teilnahme Deutschlands am Jugoslawienkrieg beschlagnahmt und enteignet ?.....

Uwe P. Offline



Beiträge: 42
Punkte: 70

27.05.2023 23:16
#4 RE: Im historischen Kontext Antworten

Vergesst dieses Bild nicht. Deutschland hat schon einmal kapituliert; und viele Mitläufer und die Irren an der Macht glaubten bis zuletzt, die Größten der Welt zu sein.
Hochmut kommt vor dem Fall.

Angefügte Bilder:
Sie haben nicht die nötigen Rechte, um die angehängten Bilder zu sehen
Rheingold Offline



Beiträge: 12
Punkte: 12

22.08.2023 14:57
#5 RE: Im historischen Kontext Antworten

Die Siegermächte behalten das Recht, jederzeit auf dem Territorium der BRD zusätzliche und zeitlich begrenzte Hoheitsgebiete ohne Zustimmung deutscher Stellen einzurichten und zu unterhalten, wenn sie es zum Schutze eigener Interessen für erforderlich halten, wie das Stationieren von
Flugzeugen,
Raketen,
Aufklärungsdrohnen und
Atomwaffen.
So besitzt der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein spezielle Lagerstätten für insgesamt 216 nukleare Bomben.
Im 1.200-Seelen-Ort Büchel stationiert,
hat das „Taktische Luftwaffengeschwader 33“ der Bundeswehr die „Aufgabe“ übernommen, Atombomben mit deutschen Tornado-Kampflugzeugen ans Ziel zu fliegen und abzuwerfen.
„Nukleare Teilhabe“ heißt dieses Modell, durch das der Nicht-Atomwaffenstaat Deutschland an den Atombomben der USA partizipieren kann.
Die Codes für die Bomben besitzt die US Air Force. Das benötigt keinen weiteren Kommentar.

Klaus König Offline




Beiträge: 9
Punkte: 17

12.11.2023 20:57
#6 RE: Im historischen Kontext Antworten

Immerhin brauchte es drei vorbereitende regierungsförmige Teiletappen bis zur Aufrichtung der offenen terroristisch-faschistischen Diktatur: Müller-, Brüning-, Papen-Schleicher-Kabinett.
Daß der Faschismus schon da war, aber so viele Anläufe bis zur Machtübernahme brauchte, hängt mit dem Verhältnis von Finanzbourgeoisie (Großbanken, Industriebarone) und Junkern zusammen. Dieses Hervortreten (Papen, Schleicher, Hindenburg) dient wiederum zur Ablenkung vom Wesen der Faschisierung. Die Ablenkung wirkte in der sozialdemokratischen Fehlorientierung: Ohne die Großgrundbesitzer war die Reichswehr nicht zu haben, aber die SPD sah in der letzten Vorbereitungsetappe nicht die heraufdämmernde offene Diktatur des zum Krieg entschlossenen Finanzkapitals, als äußerste Reaktion, sondern nur das "Kabinett der Barone". Thälmann machte diesen sozialdemokratischen Fehler in der Ortung der entscheidenden reaktionären Triebkraft deutlich. (Nebenbei bemerkt: die Fehleinschätzung der SPD war sehr viel FOLGENREICHER als die kommunistische Rede vom Sozialfaschismus.)
Dieser junkerlich-feudale Anachronismus, der der deutschen Monopolbourgeoisie die Ausübung der Herrschaft, auch der faschistischen, durchaus erschwerte, geht tiefer durch die Geschichte des Kapitalismus in Deutschland.
Albert Norden beschrieb das anachronistische halbfeudale System, mit dem der deutsche Imperialismus in die Geschichte trat. Es geht zurück auf den Klassenkompromiß von Bourgeoisie und Feudaladel 1848 gegen das Proletariat.

Die heutigen Parallelen sind sehr groß.

Ladeburg Offline



Beiträge: 19
Punkte: 23

17.12.2023 21:19
#7 RE: Im historischen Kontext Antworten

Adventszeit vor 78 Jahren in Berlin...
Pistorius sagt dazu : „Wir haben jetzt ungefähr fünf bis acht Jahre, in denen wir aufholen müssen – sowohl bei den Streitkräften als auch in der Industrie und in der Gesellschaft.“
damit es wohl wieder so besinnlich wird wie einst...?

Angefügte Bilder:
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Isegrim Offline



Beiträge: 18
Punkte: 34

15.02.2024 18:43
#8 RE: Im historischen Kontext Antworten

" Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen:" Ich bin der Faschismus. Nein , er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus."
Ignazio Silone

Nehmt das zu Herzen und schaut euch die Gesellschaft dieser Tage an.

Uwe P. Offline



Beiträge: 42
Punkte: 70

15.02.2024 18:46
#9 RE: Im historischen Kontext Antworten

Ja, das Schlimme ist ja gerade, dass viele Massen auf dieses Lügenbild der regierenden Parteien in dieser sogenannten BRD hereinfallen und tatsächlich denken, das, wenn Scholz und Konsorten zur Demo gegen Rechts aufrufen, sie Antifaschisten wären. Das genaue Gegenteil ist leider der Fall, sie unterstützen damit den neuen Faschismus im Nachfolgestaat des 3. Reiches.

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